DIY-Feiertag: So macht man seinen eigenen Feiertag

Am 31. Oktober 2017 war es nun so weit. Alle 16 Bundesländer Deutschlands feiern den Reformationstag. Heißt im Klartext: frei für alle! Die Kehrseite der Medaille ist, dass nächstes Jahr der Reformationstag beispielsweise in Berlin, Bayern oder Nordrhein-Westfalen schon nicht mehr als Feiertag zelebriert wird. Finden wir unfair, weshalb wir mal nachgeschaut haben, wie man selbst einen Feiertag in nur 7 Schritten zum Beschluss bringen kann.

7 Schritte zum eigenen Feiertag

Jedes Bundesland beschließt Feiertage selbst. Beim Reformationstag hat man sich schon 2012 in der Ministerpräsidentenkonferenz über den bundeseinheitlichen Feiertag geeinigt und dann in den Länderparlamenten formell beschlossen. In Berlin beispielweise ist es das „Gesetz über die Sonn- und Feiertage“ kurz „FeiertG“. Um auch in Berlin mal in den Genuss eines zehnten Feiertags zu kommen müssen wir also das Gesetz ändern. Deshalb ergreifen wir die Souveränität des Volkes oder auch Volksentscheid genannt.

Schritt 1

Wir erstellen einen Unterschriftbogen und sammeln 20.000 Unterschriften von Einwohnern Berlins mit deutscher Staatsbürgerschaft, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.

Schritt 2

Mit den Unterschriften und einem Antrag gehen wir zur „Senatsverwaltung für Inneres und Sport“ und reichen ihn dort ein.

Schritt 3

Wie immer geht es auch ums Geld, weshalb wir einen Antrag zur Kostenschätzung an die fachlich zuständige Senatsverwaltung stellen müssen. Also in unserem Fall die „Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie“. Erklärt der Senat die Einleitung des Volksbegehrens formal für zulässig, teilt er dies dem Abgeordnetenhaus mit. Ebenfalls erklärt der Senat dem Abgeordnetenhaus seinen eigenen Standpunkt.

Schritt 4

Wenn das Abgeordnetenhaus das Volksbegehren ebenfalls akzeptiert hat, müssen sich nochmal 7% der Wahlberechtigten des Abgeordnetenhauses, ca. 170.000 Personen, innerhalb von vier Monaten für das Begehren aussprechen. Das erfolgt in Listen, die beispielsweise auf Bürgerämtern rumliegen.

Schritt 5

Jetzt kommt es zum Volksentscheid. Das sieht grundlegend aus wie eine Wahl inklusive die Möglichkeit auf Briefwahl.

Schritt 6

Generell gilt eine einfache Mehrheit, also mehr „ja“-Stimmen als „nein“-Stimmen. Jedoch muss mindestens eine Wahlbeteiligung von 25% erreicht werden. Heißt also konkret, 613.000 von den Wahlberechtigten müssen mit „ja“ stimmen.

Schritt 7

Über den neuen Feiertag freuen!

Unsere 7 Ideen für neue Feiertage findest du hier.

Von Adrian Smiatek

Bildnachweis: Von Adrian Smiatek (alle Rechte vorbehalten)

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