Video-on-Demand-Dienste wie Netflix und Co. erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit. Schon fast 30% der Deutschen nutzen mittlerweile einen kostenpflichtigen VoD-Dienst. Dieses Vergnügen endete bisher aber meist an den Grenzen zu anderen Staaten. Sobald man beispielsweise die Bundesliga über SkyGo außerhalb Deutschlands schauen wollte, scheiterte man ohne andere Hilfsmittel. Doch das ändert sich jetzt.
Heute (18. Mai 2017) verabschiedete das Europäische Parlament mit einer umfangreichen Mehrheit die heiß erwartete Portabilitätsverordnung. Diese besagt, dass in Zukunft alle EU-Bürger ihre Abonnements von Diensten wie z.B. Netflix, Amazon Prime Video, SkyGo oder Spotify überall im EU-Ausland ohne Einschränkungen weiter nutzen können. Zuvor war eine solche Nutzung nur mittels Hilfsmittel wie VPN-Verbindungen möglich.
Dauerhafte Nutzung aus dem Ausland kann zum Blocken führen
Da z.B. Filmverleihe die Lizenzen für Filme und Serien in jedem Land separat verkaufen, müssen ein paar Vorkehrungen getroffen werden. Den Dienstleistern werden Maßnahmen zur Überprüfung des aktuellen dauerhaften Wohnsitzes zugesprochen. So kann mittels Personalausweis, Steuerinformationen oder Zahlungsmitteln die Herkunft bestimmt werden. Letzteres ist nur halbwegs sinnvoll, da jeder EU-Bürger in jedem EU-Land ein Konto eröffnen kann und die Banken sicherlich nicht die Adressen der Kunden rausrücken werden.
Auch wird weiterhin die IP-Adresse überprüft werden, mit der man den Dienst nutzt. Sollte man also dauerhaft mit einer deutschen IP-Adresse das tschechische Netflix nutzen um bereits die neue House of Cards Staffel sehen zu können, ist durchaus mit einem blocken des Zugangs zu rechnen.
Das Gefühl heute, wenn du vor 4 Jahren keine Kohle für die deutschen Rechte an #HouseOfCards hattest… pic.twitter.com/RXSA2SdPvF
— NetflixDE (@NetflixDE) 4. März 2016
Im Frühling 2018 wird es soweit sein
Das neue Gesetz, das nun nur noch formell vom EU-Ministerrat abgesegnet werden muss, ist trotzdem ein großer Schritt in die Richtung eines grenzfreien digitalen Europas.
Den Mitgliedsstaaten werden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes noch 9 Monate gegeben, um das Gesetz vollständig anzuwenden. Deshalb werden wir wahrscheinlich erst im Frühling 2018 die Vorzüge des Gesetzes im vollem Umfang nutzen können.
Von Adrian Smiatek
Bildnachweis: Von MPD01605 [CC BY-SA 2.0] via flickr.com